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VocaTrainer

Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung des VocaTrainers der Klett und Balmer AG

1. Grundsatz und Geltungsbereich

Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»), zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.

Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.

Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch den Lizenznehmer gelten für den VocaTrainer (die «Software») des Lizenzgebers, der auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt wird.

Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, alle unter dieser Lizenz angebotene Software von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.

Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte die Software zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und der Aktivierung des zugesandten Lizenzcodes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diese Lizenz, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er die Lizenz im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.

Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Software infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem auf dem Endgerät des Lizenznehmers) nicht mehr genutzt werden kann.

Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.

2. Nutzung

Die Nutzung der Software geschieht wie folgt:

Der Lizenznehmer erhält, nachdem er sich auf dem Lernportal des Lizenzgebers registriert und den Nutzer-Schlüssel eingegeben hat, Zugang zu der der Lizenz entsprechenden Software.

Bei der Verwendung der Software des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, abrufbar unter www.klett.ch/datenschutz, erhoben.

3. Rechtseinräumung gegen Entgelt und Eigentumsvorbehalt

Sofern der Lizenznehmer die Lizenz im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Software auf einem Endgerät gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, seinen Lizenzcode an einen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Lizenzcodes erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.

4. Erlaubte Nutzungsart

Der Lizenznehmer darf die Software für eigene Zwecke auf dem Endgerät nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten verarbeiten und speichern.

Die Software kann online auf einem dedizierten Endgerät (Tablet oder Personal Computer) pro Nutzung genutzt werden. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der Software ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der Software durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

5. Urheberrecht

Die Software ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die Software gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen. Sämtliche anderen Rechte der Software verbleiben beim Lizenzgeber.

  • Insbesondere ist das Kopieren, Weitergeben oder Extrahieren der Daten oder von Daten-Elementen verboten. Urhebervermerke, Seriennummern, Wasserzeichen und sonstige Produktidentifikationen dürfen in keinem Fall entfernt oder verändert werden.
  • Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren, zu disassemblieren oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe am Produkt vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmierfehler zu beseitigen.
  • Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software aus dem Endgerät zu extrahieren oder auf irgendein externes Gerät oder einen externen Speicher zu kopieren. Quellcode ist in keinem Fall Vertragsgegenstand und der Lizenznehmer hat keinerlei diesbezügliche Rechte.

Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.

Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.

6. Drittrechte

Alle innerhalb der Software genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der Software ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

7. Meldepflicht

Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.

8. Gewährleistung, Erreichbarkeit, Weiterentwicklung

Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.

Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.

Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Software verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der Software werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

Mängel an der Software, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der Software führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.

Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.

9. Haftung

Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen. Insbesondere (aber ohne Einschränkung)

  • erfolgt die Nutzung der Software auf eigene Gefahr;
  • haftet der Lizenzgeber nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Software oder wegen Zugangsverhinderungen oder –verzögerungen entstehen;
  • ist trotz aktueller Virenprüfung eine Haftung für Schäden und Beeinträchtigungen durch Schadsoftware wie z. B. Computerviren ausgeschlossen;
  • übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile der oder das gesamte Angebot umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.

10. Änderungen

Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen bewirken eine Änderung der AGB des Lizenzgebers. Sowohl die aktuellen AGB als auch die aktuellen Lizenz-Sonderbestimmungen werden auf www.klett.ch publiziert.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.

Baar, 22. Januar 2021